Propst / Pröpstin
Das Wort stammt aus dem lateinischen: „Probatus“ heißt ein „Bewährter“.
Bewährt haben sich in der evangelischen Kirche der demokratische Aufbau „von unten“ und bewährte Menschen, die zudem „von oben“ leiten.
Eine Pröpstin oder ein Propst hat das leitende geistliche Amt eines Kirchenkreises inne. Von der Ausbildung her unterscheidet sich das Amt nicht von dem des Pfarrers oder der Pfarrerin. In anderen Landeskirchen wird dieses Amt auch Superintendent/in oder Dekan/in genannt.
Der Propst oder die Pröpstin werden von der Synode des Kirchenkreises für jeweils 10 Jahre gewählt. Sie sind qua Amt Mitglied des Kirchenkreisvorstands und leiten den Konvent der Pfarrerschaft.