Ordination

Durch die „Ordination“ (lateinisch „ordo“ gleich „Stand“) werden im Judentum wie im Christentum Menschen gesegnet und in ein geistliches Amt gesandt. Das geschieht in einem feierlichen Gottesdienst.

Wie schon im Neuen Testament (2. Timotheus 1,6; 1. Timotheus 4,14) ist das Segenszeichen dabei die Handauflegung. Ein bereits Ordinierter - Bischof, Regionalbischöfin oder Superintendent/in - gibt somit die Vollmacht des Amtes weiter.

Die Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition bezeichnen allein die Weihe zu Bischof, Priester oder Diakon als Ordination. Die Priesterweihe ist nach katholischer Auffassung ein Sakrament. Zum Priester werden - außer in altkatholischer und anglikanischer Kirche – nur Männer geweiht.

Die Kirchen evangelischer Tradition sprechen wie Martin Luther vom „allgemeinen Priestertum aller Getauften“. Darum besteht in den Landeskirchen kein Unterschied zwischen Priestern und Laien, Männern und Frauen. Seit einigen Jahren ist auch die Ordination ins Ehrenamt für einen unbezahlten Dienst möglich.

Die Ordinierten erhalten auf Lebenszeit das Recht, öffentlich zu predigen, das Abendmahl auszuteilen und zu taufen. Zudem werden sie in die Pflicht genommen: Sie müssen das Amt und ihr Leben getreu den kirchlichen Regeln führen. Dazu gehört auch die seelsorgerliche Schweigepflicht, das Beichtgeheimnis.

Voraussetzung für jede Ordination ist eine entsprechende Vorbereitungsphase. Für den Pfarrberuf bedeutet das: Theologiestudium und Vikariat, das heißt eine zweieinhalbjährige praktische Ausbildung in Gemeinde und Schule.