06.12.2018
10. Tagung der XVI. Kreissynode am 18. November 2017
Die 10. Tagung der XVI. Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Erfurt fand am 18. November 2017 in der Aula des Evangelischen Ratsgymnasiums in Erfurt statt.
Nach der Andacht von Pfarrer Heiko Ackermann berichteten Senior Dr. Matthias Rein und der Reformationsbeauftragte Jürgen Reifarth über das Reformationsjubiläum. Im Anschluss daran ließ Senior Dr. Rein das Jahr 2017 Revue passieren und gab Einblicke in Änderungen und Projekte für 2018.
Weitere Themen waren: Die Kreis- und Landessynodale Julia Braband berichtete über die Tagung des Lutherischen Weltbundes in Namibia. Der Präses gratulierte ihr zu Ihrer bei der dortigen Tagung erfolgten Wahl in den Rat des Lutherischen Weltbundes.
Entsprechend der Geschäftsordnung vom 13.03.2014, §18 Ausschüsse, Abs. (2) berief die Kreissynode die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit, Franzisca Friedrich als sachkundige Person in den Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit und Prof. Matthias Dreißig als sachkundige Person in den Stellenplanausschuss.
Die Kreissynode Erfurt beschloss, eine Stelle "Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung von evangelischen Kindertagesstätten im Kirchenkreis Erfurt" ab 01.01.2018 befristet für 3 Jahre und mit einem Beschäftigungsumfang in Höhe von 80 v. H. zu errichten.
Pfarrer Möslein berichtete zu seiner Arbeit in der Altenseelsorge im Kirchenkreis.
Der Stellenplanausschuss richtet die Bitte an die GKR-Vorsitzenden, die Dienstbereiche u. Synodalen, ihn bei der Erarbeitung eines neuen Stellenplans zu unterstützen: Anliegen, Bitten u. Ideen sind beim Stellenplanausschuss bis 31. Januar 2018 einzureichen.
Der Kirchenkreis Erfurt errichtet zum 01.04.2018 eine Kreispfarrstelle für den Entsendungs-/ Entlastungsdienst mit dem Einsatzschwerpunkt Gemeindepädagogik in der Region Südost.
Die Synode beschloss einstimmig die Haushaltsrechnung 2016 vorbehaltlich der Rechnungsprüfung durch die EKM. Der Bericht zum Haushaltsplan 2018 wurde vorgestellt und von den Synodalen in allen Punkten bestätigt. Folgende Zwecke für die Sammlung der kreiskirchlichen Kollekte 2018 wurden dabei festgelegt:
- Epiphanias 06.01.2018 Telefonseelsorge
- Judika 18.03.2018 Ausländerarbeit
- Himmelfahrt 10.05.2018 Armutsfonds
- 5. Sonntag nach Trinitatis (01.07.2018) Jugendarbeit
- 15. Sonntag nach Trinitatis (09.09.2018) Arbeit mit Kindern
- Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres (11.11.2018) Johannes-Lang-Haus.
Die Kreissynode Erfurt beantragt bei der Landessynode der EKM folgende Aufnahme zur Änderung und Ergänzung in der Kirchenverfassung der EKM vom 05. Juli 2008, Artikel 45 (4) in www.kirchenrecht-ekm.de, ONR 1 jetzige Fassung: "Die Geschäftsordnung kann bestimmen, dass die Stellvertreter nach Absatz 3, die Stellvertreter des Präses, der zweite Stellvertreter des Superintendenten und sachkundige Personen zu den Sitzungen des Kreiskirchenrates mit Rederecht hinzugezogen werden."
Änderungs- und Ergänzungsantrag der Kreissynode Erfurt: "Die Geschäftsordnung kann bestimmen, dass die Stellvertreter nach Absatz 3, die Stellvertreter des Präses [ ] und sachkundige Personen zu den Sitzungen des Kreiskirchenrates mit Rederecht, sowie der zweite Stellvertreter des Superintendenten mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht zu den Sitzungen des Kreiskirchenrates hinzugezogen werden."
Begründung: Der 2. Stellvertreter des Superintendenten soll für den Fall der Verhinderung des 1. Stellvertreters des Superintendenten an der Sitzungsteilnahme uneingeschränkt die Beschlussvorlagen der Leitung des Kreiskirchenrates in die Sitzung einbringen, vertreten und die Möglichkeit eingeräumt bekommen, sich dazu im Abstimmungsverfahren zur Beschlussvorlage auch äußern zu können. Der Kreiskirchenrat will dazu in seiner Geschäftsordnung (GO) die Option festlegen, den zweiten Stellvertreter des Superintendenten zusätzlich mit Antrags- und Stimmrecht auszustatten. Zur Änderung der Geschäftsordnung des Kreiskirchenrates bedarf es der Änderung und Erweiterung des Artikel 45 (4) Kirchenverfassung wie notiert.